Als Lastkraftwagen gelten Kraftfahrzeuge mit vier oder mehr Rädern mit höchstens 9 Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes, die für den Gütertransport bestimmt sind. Außerdem ist das Fahrerhaus nicht mit dem übrigen Aufbau integriert. Diese Fahrzeuge gehören zur Klasse N.
Wie jedes andere in Verkehr befindliche Fahrzeug müssen auch Lastkraftwagen einer technischen Prüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie in gutem Zustand sind und optimale Bedingungen für die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz bieten.
Dies ist das Hauptziel des TÜV für Lastkraftwagen, der, wie wir im Folgenden sehen werden, einige wesentliche Unterschiede gegenüber anderen Kraftfahrzeugen wie Pkw oder Motorrädern aufweist.