Bei einem Wechsel des Bestimmungsorts des Fahrzeugs nach geltendem Recht, R.D. 2042/1994, ist eine Inspektion durchzuführen; durch Eintragung auf der I.T.V.-Karte der neue Bestimmungsort und das neue Inspektionsdatum entsprechend der regelmäßigen Überprüfung durch die zuständige Stelle der autonomen Gemeinschaft, in der die Inspektion durchgeführt wurde.
Wenn der Bestimmungsort des Fahrzeugs vor Ablauf der ersten Überprüfungsfrist geändert wird und diese Änderung keine technischen Änderungen mit sich bringt, wird nur der entsprechende Eintrag auf der I.T.V. gemacht; wobei als Frist für die erste Inspektion die Frist anzugeben ist, die der schwierigsten Situation der beiden Bestimmungsländer entsprechen würde.
Die an der Station vorzulegenden Unterlagen für eine Änderung des Dienstes sind:
- Beschreibungsbogen des Fahrzeugs
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Fahrerlaubnis für das Fahrzeug
Denken Sie daran: Immer wenn Sie mit einem nicht in Ihrem Namen registrierten Fahrzeug eine nicht regelmäßige Inspektion durchführen, müssen Sie eine Genehmigung des Eigentümers und eine Kopie seines Ausweises